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ALLGEMEINE LIEFERUNGS - UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

§1 Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und gelten ohne nochmalige Vereinbarung somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehenden oder von den hier vorliegenden AGB's abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für Bestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich (auch per E-mail) bestätigt werden.
3. Ergänzt zu gegebenenfalls schriftlich getroffenen abweichenden Geschäftsbedingungen gelten unsere AGB's, sowie die gesetzlichen Regelungen.

§2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An die in unseren unverbindlichen Angeboten genannten Preise halten wir uns - soweit nichts anderes vereinbart wurde- 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
2. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung (auch per E-mail). Der schriftlichen Bestätigung kommt es gleich, wenn wir die Lieferung zu den Bedingungen des Angebots kurzfristig vornehmen.
3. Ergänzungen, Abreden und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich (auch per E-mail) durch uns bestätigt werden.
4. Der Kunde hält sich an seine Angebote 14 Tage ab Zugang des Angebots in unserem Hause gebunden.
5. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten - auch aus von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen - werden nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§3 Preise, Verzug und Gegenrechte
1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung genannten Preise. Die Preise sind freibleibend in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie ohne Einbau und/oder sonstige Nebenleistungen, sofern nicht etwas anders ausdrücklich vereinbart worden ist.
3. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-)versicherung, sind die hierdurch bedingten Mehrkosten von ihm zu tragen.
4. Der Kunde verpflichtet sich, alle Beträge spätestens 10 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug direkt an uns zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages auf dem Konto der Caravanspiegel Opgenorth GmbH. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert. Nach erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5. Sollte die Kreditwürdigkeit des Kunden nicht oder nicht mehr gegeben sein oder sollte der Kunde aus früheren Aufträgen mit seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise in Verzug sein, so steht es uns jederzeit zu, eine Vorauszahlung oder/und die Stellung einer Sicherheit zu verlangen.
6. Ein Recht zur Aufrechnung hat der Kunde nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder aber von der Caravanspiegel Opgenorth GmbH anerkannt wurden.
7. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§4 Lieferung, Verpackung und Gefahrübergang
1. Liefertermine oder -fristen, die für uns verbindlich sein sollen, bedürfen hierzu unserer schriftlichen Bestätigung (siehe auch §2 Nr.3). Ist ein verbindlicher Liefertermin nach dem Kalender bestimmt, kommen wir gleichwohl nicht in Verzug, wenn nicht der Käufer die Leistung schriftlich unter Fristsetzung anmahnt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist durch uns angezeigt worden ist.
2. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Boykott, behördliche Anordnungen etc, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, bei Maschinen- und Werkzeugbruch und Störungen der Materiallieferung) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Liefertermin aufgrund von Kundenseite zu vertretender Umstände wie z.B. nicht beigebrachter Unterlagen, fehlender oder fehlerhafter Materialien und Informationen oder nicht geleisteter Anzahlungen, nicht eingehalten werden kann. Der Kunde kann aus der Verlängerung der Lieferzeit oder dem Rücktritt unsererseits keine Schadensersatzansprüche herleiten.
3. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch steht ihm in diesem Fall nicht zu.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
5. Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen, so etwa erneut anfallende Versandkosten, hat der Kunde diese zu ersetzen.
6. Die Verpackung und Versandart wird von der Caravanspiegel Opgenorth GmbH nach eigenem Ermessen gewählt. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Untergangs der Ware trägt der Käufer sobald die Sendung an die den Transport übernehmende Firma übergeben worden ist oder die Ware die Produktionsstätte (auch die eines Subunternehmers) zwecks Versendung verlassen hat. Sollte der Kunde die Ware selbst abholen wollen, so findet der Gefahrenübergang mit Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden statt.
7. Bei Abrufaufträgen ohne konkret festgesetzte Abruftermine oder Mindestlosgrößen hat der Kunde spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung durch uns eine verbindliche Erklärung über die Liefertermine und Losgrößen abzugeben. Geht innerhalb dieser Frist keine solche Erklärung bei uns ein, so sind wir -nach Setzung einer weiteren schriftlichen Nachfrist von zwei Wochen- berechtigt, die Abruftermine und Losgrößen nach billigem Ermessen zu bestimmen. Diese werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Hiergegen kann er innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung durch uns mittels einer schriftlichen Erklärung unter Angabe anderer Liefertermine und Losgrößen eine Änderung der beabsichtigten Lieferungen herbeiführen. In jedem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, für jede Teillieferung Vorkasse zu leisten. Die Zahlung hat spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Lieferung auf unserem Konto einzugehen.

§5 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist entspricht der gesetzlichen Regelung.
2. Der Kunde hat die Ware nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und auf eventuelle Schäden zu prüfen. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich (auch per E-mail) an uns zu rügen sowie gegenüber dem Spediteur anzuzeigen und von ihm schriftlich bestätigen zu lassen. Sollte der Ware eine Mangel innewohnen, der zunächst nicht feststellbar war, so hat der Kunde diesen unverzüglich nach Feststellung ebenfalls schriftlich (auch per E-mail) anzuzeigen. Für beide Fälle gilt: Unterlässt der Kunde die Rüge oder rügt er nicht unverzüglich, so gilt die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist sodann zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht mehr berechtigt. Sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Geltendmachung eines eventuellen Gewährleistungsanspruchs hat der Kunde darzulegen und zu beweisen; insbesondere das Vorliegen eines Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge und bei verdeckten Mängeln auch die Tatsache, dass die Mangelhaftigkeit der Ware nicht offenkundig war.
3. Die unter Punkt 2. dargestellten Pflichten obliegen dem Kunden auch, wenn die Ware in seinem Auftrag an einen Dritten zur Auslieferung kommt.
4. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Ware zurücknehmen, sie umtauschen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen.
5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Die Rücksendung der Ware im Falle einer Mangelhaftigkeit hat nur zu erfolgen, wenn wir den Käufer hierzu auffordern. Der Kunde hat die Ware auf dem ihm von uns vorgegebenen Versandweg zurückzusenden. Rücksendungen, die ohne unser Einverständnis erfolgen, werden nicht angenommen. Der Käufer hat in diesem Fall die Kosten der Rücksendung zu tragen.
8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
9. Zur uneingeschränkten Leistung von Schadensersatz für Mangel- oder Mangelfolgeschäden sind wir nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz verpflichtet. Die Beweislast für ein insoweit gegebenes schuldhaftes Verhalten liegt beim Käufer. Die Grundsätze der Gefährdungshaftung gelten uneingeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Diese Grundsätze gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Caravanspiegel Opgenorth GmbH.
Grundsätzlich gilt: Die für den Kunden jederzeit auf der Internetseite der Caravanspiegel Opgenorth GmbH (www.caravanspiegel.de) einsehbare Montageanleitung wird ausdrücklich mit ihrem Inhalt Gegenstand des Vertrages. Der Kunde verpflichtet sich mit Vertragsschluss entsprechend den Anweisungen in der Anleitung mit der Ware zu verfahren. Sollte der Kunde die Anweisungen nicht in allen Punkten befolgen, so wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen keine Haftung übernommen.

§6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen unser Eigentum.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu veräußern oder zu verarbeiten unter Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
a. Die Befugnis des Käufers, im ordentlichen Geschäftsverkehr unsere Ware weiter zu verarbeiten oder zu verkaufen, endet unbeschadet des jederzeit zulässigen Widerspruchs durch uns mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder dann, wenn über sein Vermögen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt worden ist.
b. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Ware an uns ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet und wir hieran in Höhe des Warenwerts Miteigentum erlangt haben. Uns steht an dieser Zession ein im Verhältnis zum Wert der Ware zum Wert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Wir sichern zu, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben, die Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie wir ihm keine andere Weisung geben. Der Käufer bevollmächtigt uns, sobald er mit einer Zahlung in Verzug kommt, oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern, die Abnehmer von dieser Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
c. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
d. Wir geben schon jetzt voll bezahlte Lieferungen frei, wenn die durch Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 10% übersteigt.
e. Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandenen Eigentumsvorbehaltswaren, auch soweit sie verarbeitet sind, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übergeben.
f. Nehmen wir aufgrund eines Eigentumsvorbehalts die gelieferte Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Es steht uns frei, uns aus der zurückgenommenen Ware durch den freihändigen Verkauf zu befriedigen.
g. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern und tritt seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der vorgenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzpflichtige zustehen, in Höhe von unserer Forderung ab.

§7 Datenschutz
Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rheinberg.
2. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

§9 Schlussklausel
1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen unserer Vereinbarung nicht berührt.
2. Unserer bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten hiermit außer Kraft.
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